Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dent Tex – Alexander Ziegler

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Dent Tex – Alexander Ziegler (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Bereich Fahrzeugreparatur, Lackierung, Unfallinstandsetzung sowie verwandter Dienstleistungen.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Kunden und Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3. Kostenvoranschlag und Mehrkosten

Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

Ergeben sich während der Ausführung zusätzliche, zunächst nicht erkennbare Schäden oder notwendige Arbeiten (z. B. verdeckte Unfallschäden), ist der Auftragnehmer berechtigt, diese nach Rücksprache mit dem Kunden auszuführen.

Ist eine Rücksprache nicht möglich und die Maßnahme zur ordnungsgemäßen Reparatur erforderlich, gilt die Zustimmung als erteilt.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro.

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.

5. Abrechnung mit Versicherungen

Bei Versicherungsschäden erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit der Versicherung.

Der Kunde bleibt jedoch Vertragspartner und haftet für den Differenzbetrag, sofern die Versicherung die Kosten nicht oder nicht vollständig übernimmt.

6. Ausführung der Arbeiten

Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.

Der Einsatz von gebrauchten Ersatzteilen oder alternativen Reparaturmethoden (z. B. Smart Repair) erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, insbesondere bei Privatkunden.

7. Fertigstellung und Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung abzunehmen.

Erfolgt keine Abnahme innerhalb angemessener Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Standkosten und Abholung

Wird ein fertiggestelltes Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Mitteilung abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Standkosten zu berechnen.

9. Gewährleistung und Garantie

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Zusätzlich gewährt der Auftragnehmer eine Garantie von 2 Jahren auf durchgeführte Lackierarbeiten.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder äußere Einflüsse entstehen.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Eigentumsvorbehalt

Verwendete Ersatzteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens.